Zahlreiche aktuelle Anlässe und gesetzliche Änderungen bewegen die Finanzdienstleistungsbranche in 2009. Ob es nun um die Bewältigung bzw. die Herausforderung der Wirtschafts- und Finanzkrise geht, oder ob es nun um Abgeltungssteuer, Gesundheitsfonds oder Altersvorsorge geht - die komplexen und vom Gesetzgeber immer wieder geänderten Rahmenbedingungen machen es dem Verbraucher schwer, den Überblick zu behalten.
Finanzdienstleiter weisen auch darauf hin, dass seit dem 1. Januar 2009 die Abgeltungssteuer in Kraft getreten ist. Anleger zahlen jetzt auf sämtliche Kapitaleinkünfte Steuern in Höhe von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer - das gilt für Zinserträge und Dividenden, aber auch für Kursgewinne. Dennoch: Selbst wenn die Anlage in Aktien und Fonds dadurch tendenziell benachteiligt wird, hat ein solches Investment nach Erfahrung der Finanzdienstleister langfristig immer noch die besten Renditeaussichten. Wichtiger als die steuerliche Betrachtung ist ohnehin die richtige Kapitalanlage.
Eine wichtige Änderung für Verbraucher ist laut den Experten neben der Abgeltungssteuer der neue Gesundheitsfonds: Alle gesetzlich Versicherten zahlen seit Jahresbeginn einen festgelegten Einheitsbetrag in den Gesundheitsfonds ein. Der Beitrag liegt derzeit bei 15,5 Prozent, wovon der Versicherte 0,9 Prozent alleine trägt, die restlichen 14,6 Prozent teilt er sich mit seinem Arbeitgeber. Ab Juli soll im Rahmen des Konjunkturpakets II eine Beitragssenkung auf 14,9 Prozent erfolgen, davon profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte - Finanzdienstleister weisen darauf hin, dass der Einheitsbetrag immer noch deutlich über dem Betrag liegt, den die meisten gesetzlich Versicherten 2008 an ihre Krankenkasse zahlten. Für manche Versicherte kann es nach Meinung von Experten sogar noch teurer werden, wenn ihre Kasse mit dem zugewiesenen Betrag aus dem Fonds nicht auskommt. Die Krankenkasse kann dann nämlich einen Zusatzbeitrag erheben. Laut den Expereten Gesundheitsreport 2008, einer repräsentativen Allensbach-Studie zum Gesundheitssystem, ist der Gesundheitsfonds erst einem Viertel der Bevölkerung bekannt.
Auch in der privaten Krankenversicherung brachte der Jahresbeginn Veränderungen: Versicherer sind jetzt verpflichtet, den so genannten Basistarif anzubieten. Dieser kommt vom Leistungsumfang her den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gleich und ergänzt die bisherigen Tarife der Vollversicherung. FDL weisen darauf hin, dass wer sich noch 2008 privat versichert hat, im ersten Halbjahr 2009 bei einem Wechsel des Versicherers zumindest einen Teil seiner Alterungsrückstellungen mitnehmen kann. Spätere Neukunden haben diese Wechseloption ohne zeitliche Begrenzung. Allerdings: Bei einem Wechsel des Anbieters müssen alle Versicherten zunächst 18 Monate im Basistarif des neuen Versicherers bleiben, bevor sie wieder das Leistungsniveau der Voll-PKV erreichen können - zudem ist eine neue Gesundheitsprüfung notwendig. FDL raten daher: Wer mit seinem Versicherungsschutz unzufrieden ist oder seine Beiträge senken möchte, sollte besser über einen Tarifwechsel beim bisherigen Versicherer nachdenken. "Denn hierbei gehen keine Alterungsrückstellungen verloren," so die Aussagen von FDL`s.
Die private Altersvorsorge bleibt nach Ansicht der FDL dank staatlicher Förderung wie bei der Riester-Rente auch 2009 sehr attraktiv. Familien mit Kindern profitieren vor allem von Zulagen, Besserverdiener vor allem von der Steuerersparnis, so die Erfahrung von FDL. An den Parametern ändert sich in diesem Jahr nichts. Ausnahme: Für alle ab 2008 Geborenen gibt es eine erhöhte Förderung von 300 Euro. Berufseinsteiger bis zum Alter von 25 Jahren erhalten zudem eine einmalige Prämie vom Staat in Höhe von 200 Euro. FDL weisen aber darauf hin, dass die volle staatliche Förderung nur bekommt, wer 4 Prozent seines Vorjahresbruttoeinkommens abzüglich der Zulagen in einen Vertrag einzahlt. Das kann eine Rentenversicherung, ein Fondssparplan, aber auch ein Banksparplan sein. Noch ein Tipp der FDL-Experten: Inzwischen kann die Riester-Förderung auch zur Anschaffung selbst genutzten Wohneigentums verwendet werden.
FDL informiert darüber hinaus, dass Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) durch die so genannte Entgeltumwandlung weiterhin von Abgaben zur gesetzlichen Sozialversicherung befreit sind. Der umgewandelte Teil des Lohnes bleibt also sozialabgaben- und steuerfrei. Im Alter kommt dann ein in der Regel deutlich niedrigerer Steuersatz als im Erwerbsleben zur Anwendung. Beiträge, die zur betrieblichen Altersversorgung in eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung investiert werden, sind bis zu einer Grenze von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuer- und sozialabgabenfrei. Dies entspricht in diesem Jahr einem Umwandlungsvolumen von 2.592 Euro.
Auch die Förderung im Rahmen der so genannten Basisrente ("Rürup-Rente") ist gestiegen: Seit Anfang des Jahres können Versicherte 68 Prozent der Beiträge steuerlich geltend machen. Der Höchstbetrag liegt bei 20.000 Euro für Ledige und 40.000 Euro für Verheiratete. Diese Abzugsfähigkeit erhöht sich jährlich um 2 Prozentpunkte - im Jahre 2025 ist damit die volle Abzugsfähigkeit der Beiträge erreicht. FDL weist außerdem darauf hin, dass die Rürup-Rente im Alter mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern ist.
Ab 2009 gibt es eine gravierende Änderung für Bausparer: Ob ihnen die Wohnungsbauprämie gewährt wird, hängt ab sofort von der wohnwirtschaftlichen Verwendung des Bausparguthabens ab. Anders ausgedrückt: Nur wer das Geld aus dem Bausparvertrag auch in die eigenen vier Wände investiert, kommt in den Genuss der Wohnungsbauprämie. Ausgenommen von dieser Neuerung sind Bausparer unter 25 Jahren; diese erhalten auch dann die Wohnungsbauprämie, wenn sie das Bausparguthaben anderweitig verwenden - allerdings nur einmalig und für maximal sieben Jahre.
Zum Hintergrund: Aufgrund des Börsencrashs zwischen 2000 und 2002 hatte man den Versicherern ermöglicht, dass diese Wertpapiere nicht mehr zwingend abschreiben müssen, wenn deren Wert sinkt, aber zu erwarten ist, dass sich deren Wert in absehbarer Zeit wieder erholt. Der Begriff, der hierfür gewählt wurde, lautet "stille Lasten". Bislang wurden die Versicherer nicht auffällig, die stille Lasten im Volumen von zehn Prozent bilanziert haben. Nun will die BaFin selbst zwanzig Prozent zulassen, vermutlich, weil zehn Prozent Abschreibungsbedarf schon eher die Regel ist als die Ausnahme. Gleichzeitig will sie jedoch die Kontrollsituation verschärfen. Genaue Angaben verschweigt die BaFin jedoch - wie bereits in der Vergangenheit.
Daher ist es auch nicht verwunderlich, dass sich auch der Pressesprecher der BaFin erneut nicht zu den entsprechenden Vorgängen äußern will - sieht sich die BaFin doch als "Controlleur" der Finanzdienstleistungsbranche, offenkundig jedoch nicht verpflichtet, dies auch der Öffentlichkeit transparent zu machen. Die Frage sei daher erlaubt, für wen diese Behörde eigentlich tätig ist, wenn sie nicht einmal ihre aus unserer Sicht absoluten Verpflichtung nachkommt, potentielle Versicherungskunden sowie Teilnehmer des Finanzdienstleistungsmarktes darüber zu informieren, dass doch einiges im Argen liegt.
Die Versicherer, die Kapitalanlagen in einem Volumen von mehr als 1.100 Milliarden Euro verwalten, scheinen jedenfalls mit dieser Situation recht gelassen umzugehen. So hat man gerade unlängst im Rahmen einer Fachtagung kommuniziert, dass man mögliche Schräglagen lieber "unter sich" lösen will, als dass sie in der Öffentlichkeit bekannt würden. Dabei sollte die Situation nicht darüber hinwegtäuschen, dass es um das Geld der Versicherten geht und nicht um die Interessenlage der Versicherungsgesellschaft.
Und vor diesem Hintergrund erscheint die Forderung der BaFin zwar nachvollziehbar, in Anbetracht der Finanzmarktkrise kulanter mit der Gesamtsituation umzugehen. Richtig ist sie dennoch nicht, denn bislang jedenfalls haben sich viele Maßnahmen der Finanzaufsicht als zahnloser Tiger erwiesen und die Marktteilnehmer verstanden es immer wieder, die ihnen gebotenen Lücken auch entsprechend auszunutzen. So will die BaFin zwar künftig den Gesellschaften die gelbe Karte zeigen, die zwanzig Prozent und mehr als "stille Rücklagen" bilanzieren. Ob dies jedoch entsprechend geahndet wird, bleibt fraglich.
Finanzdienstleister sollten deshalb bezüglich Ihrer Angebote attraktive Konditionen bzw. Lösungsansätze dem Gesundheitsbereich zur Verfügung stellen. Hier ist es gleichgültig zu wissen, ob es ein Versicherer, eine Bank, eine Leasing- oder eine Factoringgesellschaft ist. Auch erscheint der Hinweis wichtig, dass die Kunden der Finanzdienstleister dazu aufgerufen werden sollten, sich innerhalb der Wissensbilanz aktiv notwendiges branchenspezifisches und betriebswirtschaftliches Hintergrundwissen abrufen zu können, damit die Verbindung mit FDL`s auch das Ergebnis bringen muss, dass Apotheken, Ärzte wie auch die Zahnärzte sich über Know how verfügen, um dadurch Risiken besser vorbeugen bzw. einschätzen können. Vorteile, die für beide Partner wichtige Elemente einer künftigen Geschäftsverbindung darstellen.